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Was wir tun
Zu den Aufgaben des Regierungsrates gehören:
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33‘000 Beschäftigten
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Aufsicht über Behörden
- Vorbereitung des Budgets
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts
- Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders