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Kantonale Führungsorganisation (KFO)
Rechtliche Grundlagen
Bevölkerungsschutzgesetz (BSG)
Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Bevölkerungsschutzgesetz bezweckt unter anderem die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung in ausserordentlichen Lagen. Das Gesetz regelt die Grundsätze der Führung des Regierungsrates in ausserordentlichen Lagen, den Einsatz der ihn unterstützenden Kantonalen Führungsorganisation (KFO) und ermächtigt den Regierungsrat zum Erlass von Ausführungsbestimmungen dazu.
Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der Kantonalen Führungsorganisation in ausserordentlichen Lagen (KFOV)
Die Verordnung für ausserordentliche Lagen umschreibt die Rolle des Regierungsrates und seiner Mitglieder, den Aufbau und den Einsatz der Kantonalen Führungsorganisation sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Kantons und der Gemeinden. Sie ist am 1.4.2011 in Kraft getreten.
Polizeiorganisationsgesetz (POG)
Das Polizeiorganisationsgesetz bezeichnet die polizeilichen Aufgaben, legt die Zuständigkeiten von Kantonspolizei und kommunalen Polizeien (Stadt- und Gemeindepolizeien) in den einzelnen Aufgabenbereichen fest und schafft die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Polizeien untereinander und mit Dritten.
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Kontakt
Kantonale Führungsorganisation Zürich
Kantonspolizei Zürich
Bevölkerungsschutzabteilung
KFO
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8021
Zürich
Telefon 044 247 22 11
E-Mail kfozh@kapo.zh.ch