Verrechnung von Geschäftsverlusten ab 2019
07.09.2018 - Medienmitteilung
Der Regierungsrat setzt die vom Stimmvolk am 10. Juni 2018 angenommene Änderung des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Es geht bei der Änderung darum, dass auch Zürcher Unternehmen allfällige Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer verrechnen können, wenn sie eine Liegenschaft veräussern. Bisher war das im Kanton Zürich nur ausserkantonalen Gesellschaften möglich. Diese Ungleichbehandlung hat das Stimmvolk am 10. Juni 2018 beseitigt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Freitag, 7. September 2018,
von 10.30 bis 11.30 Uhr:
Philipp Betschart, Chef Bereich Recht und Gesetzgebung, Kantonales Steueramt,
Finanzdirektion
Telefon 043 259 47 71